WKT Benrather Bestattungshaus GmbH

Hilfestellungen

Wir möchten Sie in der schwierigen Situation rund um den Verlust eines geliebten Menschen bestmöglich unterstützen. Deshalb haben wir einige wichtige Aspekte zusammengefasst und teilen hier unser Wissen und hilfreiche Ratschläge mit Ihnen.

Trauerdruck

Aus Respekt ist es standardmäßig angebracht, Beileidsbriefe und -karten in schlichten Umschlägen zu versenden. Traditionell sind Briefpapier und Umschläge mit schwarzem Rand ausschließlich für Mitteilungen der trauernden Familie reserviert.

 

Wir helfen Ihnen mit der Vorbereitung, Herstellung und Verteilung von verschiedenen Trauerdrucken. 

Testament

Um Familienstreitigkeiten vorzubeugen, ist es oft ratsam, ein Testament zu verfassen, in dem Sie Ihre Erben für Ihr persönliches Eigentum, Ihr Vermögen und Ihre Immobilien bestimmen. Ein Testament ist besonders nützlich, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten. Es ist auch wichtig, wenn Sie neue Erben einsetzen (z. B. einen unverheirateten Partner) oder jemanden enterben möchten.

Ohne Testament erben Ihre Verwandten gemäß der gesetzlichen Erbfolge, die wir weiter unten erläutern. Bei Ehepaaren erbt der überlebende Ehepartner ein Viertel des Nachlasses. Bei Gütergemeinschaft (Ehe ohne Ehevertrag) erbt der überlebende Ehepartner ein weiteres Viertel und erhält somit insgesamt die Hälfte des Nachlasses. Das verbleibende Vermögen wird dann gemäß den Erbregeln an die Erben erster Ordnung verteilt. Erben zweiter oder dritter Ordnung erben nur dann, wenn keiner der Erben der zuvor begünstigten Ordnungen mehr lebt.

Die gesetzliche Erbfolge

Erben erster Ordnung:

Kinder, Enkel, Urenkel

Erben zweiter Ordnung:

Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

Erben dritter Ordnung:

Großeltern, Onkel/Tanten, Cousin/Cousine

So verfassen Sie Ihr Testament
  • gut leserlich und vollständig handschriftlich (Sie können als Lesehilfe eine maschinengeschriebene Abschrift beilegen)
  • unterschrieben mit dem vollständigen Namen, dem Ort und Datum (Wurden mehrere Testamente verfasst/gefunden, gilt das aktuellste.)
  • Das Testament muss von Ihnen selbst verfasst sein.
  • Sie können das Testament notariell beglaubigen und im Zentralen Testamentsregister hinterlegen lassen, aber auch das private Testament hat Gültigkeit.
  • Lassen Sie ggf. bestimmte Formulierungen juristisch absichern.

 

Ausführliche und weiterführende Informationen zum Thema Erbrecht finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und des Verbraucherschutzes.

https://www.bmjv.de/

 

Bitte beachten Sie, dass wir aus rechtlichen Gründen keine Beratung zu Testamenten und Erbschaften anbieten dürfen. Gerne empfehlen wir Ihnen jedoch Anwälte und Notare, die Sie persönlich beraten können.

Patientenverfügung

Selbstbestimmung bis zum Lebensende ist ein wichtiges Thema, mit dem sich jeder Mensch im Laufe seines Lebens auseinandersetzen sollte.

Krankheit oder Unfälle können zu Notfallsituationen führen, in denen Sie Ihre Wünsche bezüglich einer medizinischen Behandlung nicht mehr äußern können. In einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, wie Ärzte und Pflegepersonal in verschiedenen Situationen handeln sollen, wie z. B. wenn Beatmung, Bluttransfusion oder Wiederbelebung notwendig werden.

Wenn Sie lebenserhaltende Maßnahmen ausschließen möchten, ist die Erstellung einer Patientenverfügung unerlässlich. Sie ist ohne notarielle Beglaubigung gültig und kann formlos verfasst werden.

Sie können Ihre Patientenverfügung bei der Zentralen Stelle für Vorausplanung der medizinischen Versorgung registrieren lassen und sie zusätzlich an einem leicht zugänglichen Ort in Ihrer Wohnung aufbewahren. Es empfiehlt sich, regelmäßig zu überprüfen, ob alle Angaben noch Ihren aktuellen Wünschen entsprechen und die Verfügung gegebenenfalls zu ändern oder mit einem aktuellen Datum und Ihrer Unterschrift zu bestätigen.

Weiterführende Informationen zum Thema Patientenverfügungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und des Verbraucherschutzes.

https://www.bmjv.de